Das Verzeichnis rund um den Hund

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Hundeversicherungen / Hunde-OP-Versicherung FAQ

Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um die Hunde-OP-Versicherung

Warum braucht mein Hund eine
Hunde-OP-Krankenversicherung ?

Eine Operation kommt plötzlich und unerwartet. Eile ist geboten. Aber die Kosten für eine Operation können schnell den Betrag von 3.000 € übersteigen. Wenn dann ein zeitweiliger, finanzieller Engpass besteht was dann? Keine Operation? Oder sogar Nottötung? Hilfe für den Ernstfall - wir zahlen Ihren Tierarzt!
Nutzen Sie den Vorteil einer Hunde-OP-Krankenversicherung, die im Fall einer Operation für die entstehenden Kosten aufkommt.
Da Ihr Hund „Privatpatient“ ist, und der Tierarzt einen erhöhten Satz nehmen darf, empfehlen wir den 2-fachen Satz der Gebührenordnung abzuschließen, da dann in der Regel die Erstattung ausreichend ist.

Was versteht man unter dem 1-fachen bzw. 2-fachen Satz der tierärztlichen Gebührenordnung?
Tierärzte und Tierkliniken können bei der Abrechnung ihrer Leistungen zwischen dem 1-fachen, 2-fachen oder 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) frei wählen.
Entscheidend für die Wahl des Abrechnungssatzes dürften jeweils eigene, betriebswirtschaftliche Überlegungen des Tierarztes sein (z.B. Entfernung, Behandlung am Wochenende, an Feiertagen oder in der Nacht).

Sind alle Operationen abgedeckt?
Die Operationen aus dem Bedingungswerk sind versichert.
In der Hunde-OP-Krankenversicherung werden Operationen infolge Unfall oder Krankheit mit 100%, nach dem 1-fachen bzw. 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 01.08.1999 erstattet. Die Kosten des letzten Untersuchungstages vor der Operation, der Nachbehandlung, der Unterbringungskosten und der verordnete Arzneimittel bis 10 Tage nach dem OP-Tag sind hierin ebenfalls eingeschlossen.
Wartezeiten: 30 Tage bei Unfälle und Krankheiten, 3 Monate bei chronischer Erkrankung.

Kann ich die Tierklinik oder den Tierarzt selbst wählen?
Ja, es besteht freie Tierarzt- bzw. Klinikwahl.

Ist die Kastration/Sterilisation mitversichert?
Dieses sind Vorsorgemaßnahmen und keine Erkrankungen und daher nicht mitversichert.

Greift die OP-Krankenversicherung nur bei einem Unfall?
Die OP-Krankenversicherung gilt für alle Operationen aus den Bedingungen.
Es spielt keine Rolle, ob sie durch Unfall oder Krankheit notwendig sind.
Der Eingriff muss unter Vollnarkose getätigt werden!

Gibt es Wartezeiten in der OP-Krankenversicherung?
Ja, die Wartezeit beträgt 30 Tage

Gibt es eine Altersbeschränkung bei der Aufnahme des Hundes?
Aufgenommen in die OP-Krankenversicherung werden Hunde ab dem 4. Lebensmonat.
Nach oben hin gibt es keine Altersbeschränkungen. Es gilt jedoch,wird der Hund erst ab dem fünften Lebensjahr zur Versicherung angemeldet, beträgt die Erstattung statt 100 % = 80 %.

Deckt die Hunde-OP-Krankenversicherung auch ambulante Behandlungen ab?
Ja, wenn die ambulante Behandlung aufgrund einer versicherten Operation innerhalb von 10 Tagen nach der OP durchgeführt wird.

Ich habe noch weitere Fragen zur Hunde-OP-Versicherung
Gerne hilft Ihnen Herr Marcus Belli von der IAK GmbH weiter:
Tel. 02041 - 766 9012
info@vergleichen-und-sparen.de







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